Ich habe hier, hier und hier über meinen Ärger mit Alice geschrieben. Es ging um einen Umzug an eine Adresse, an der ich Alice zwar hätte nutzen können, wofür ich allerdings monatlich fünf Euro mehr bezahlen sollte. Dies sah ich nicht ein und pochte auf mein Recht zur Sonderkündigung. Das Ergebnis habe ich euch noch gar nicht mitgeteilt: Ich erhielt eine abschließende Gutschrift i.H.v. ca. 32 Euro. Ende gut alles gut.
Viele meiner Besucher landen durch die Suche nach Sonderkündigung bei Umzug etc. auf meinem Blog. So trat dann kürzlich Frau Regenfelder per Mail an mich heran:
Hallo Herr Nellessen,
bin heute auf Ihre Seite gestossen und frage mich mit welchen Ergebnis Sie berichten können.
Ich war Kunde bei Freenet, habe gekündigt zum 31.12.2009 wegen Auslandsumzuges. Androhung von Schadensersatz…dass übliche Bla-Bla. Dann die Übernahme durch 1&1 und ich versuchte es erneut…
Kündigung mit Abschlussrechnung zum 31.12.2009 wurde akzeptiert. Nun 2 Monate später buchen sie 94,- ab und berufen sich auf die angekündigten Schadensersatzforderungen von Freenet.
Da gibt es doch sicher Dutzende von Fällen? Ich sitze nun seit Januar in Österreich und zahlte schön unfreiwillig die gesamten Monatsbeiträge bis Juni 2010!
Herzliche Grüsse aus XXX,
S. Regenfelder
Da ich täglich diesen Mist in unserem Shop ausbaden muss, habe ich Frau Regenfelder meine Hilfe angeboten. Ich verkaufe schließlich die Internetanschlüsse von 1und1, Vodafone DSL, O2, Versatel, Alice und der Deutschen Telekom. Leider halten die Unternehmen manchmal nicht das was sie versprechen und wir an der Front müssen es dann ausbaden und bekommen die volle Ladung Frustration und Ärger des Kunden zu spüren.
Frau Regenfelder hatte nun Ihren Kündigungswunsch geäußert und erhielt seitens 1und1 folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Regenfelder,
mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung Ihres Vertrages XXX inklusive der 1&1 DSL-Leitung, sofern im Vertrag enthalten, mit der Kundennummer XXX zur Kenntnis genommen.
Ihre Kündigung wird nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 31.12.2009 aktiviert. Die bis zum Kündigungstermin fällig werdenden Nutzungsentgelte (Abschlussrechnung) werden nach erfolgter Kündigung Ihrem Konto belastet.
Haben Sie eine Domain eingerichtet und möchten Sie diese zu einem anderen Provider umziehen?
Einem KK-Antrag Ihres neuen Providers werden wir “ab sofort” stattgeben. Voraussetzung hierfür ist, dass uns dieser spätestens fünf Arbeitstage vor dem Kündigungswirkdatum vorliegt. Ansonsten wird die Domain bzw. die Domains zum Kündigungswirkdatum an die NIC (Vergabestelle) zurückgegeben. Bitte beachten Sie, dass zum genannten Stichtag der Domaininhaber als Rechnungsempfänger eingetragen wird. Sofern Sie die Domain anschließend endgültig kündigen (löschen) möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige NIC.
Wenn Sie eine Rücknahme Ihrer Vertragskündigung wünschen, dann wenden Sie sich bitte spätestens 14 Tage vor Eintreten des Kündigungswirkdatums schriftlich an uns.
Sie haben Fragen zu dieser Kündigungsbestätigung? Gerne sind wir für Sie da. Sie erreichen uns unter der folgenden Rufnummer: 0180 5 001 006 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) Natürlich erreichen Sie uns auch per E-Mail. Melden Sie sich dazu einfach mit Ihrer 1&1 Kundennummer und Ihrem 1&1 Kundenpasswort in Ihrem 1&1 Control-Center unter “https://login.1und1.de” an. Über den Punkt “Hilfe&Kontakt” haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen an unsere Serviceabteilung zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Vertragsadministration
1&1 Internet AG
So weit so gut… Aber das wäre ja auch zu schön gewesen. Freenet / 1und1 hat dann einfach nochmal eine beachtliche Summe abgebucht, worauf hin sich Frau Regenfelder erneut an die Kundenbetreuung gewendet hat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedaure sehr, dass sie mir 2 Monate nachdem sie mich freundlicherweise nicht wegen Umzuges, sondern wegen Auslandsumzuges aus dem Vertrag entlassen haben, auf einmal nun Schadensersatz, weil ich keinen neuen Vertrag bei Ihnen abgeschlossen habe, abbuchen.
Beliefern Sie überhaupt ins benachbarte Ausland nach Österreich? Und einfach abbuchen? Was ist mit der widerrufenen Einzugsermächtigung?
Ihr Verhalten bei Auslandsumzug ist null entgegenkommend!!
Sollte ich in 2 Jahren wieder nach Deutschland zurückkehren, werden Sie jedenfalls nicht mein DSL-Lieferer!
Werde den gesamten Briefwechsel meinem Anwalt übergeben müssen.
Sehr schade!
MfG,
S. Regenfelder
Kleiner Tipp: Nicht nur seinen Unmut äußern, sonder auch ganz klare Forderungen und Fristen setzen!
Jedenfalls scheint die Antwort seitens 1und1 nur aus gewöhnlichen Textbausteinen zu bestehen.
Sehr geehrte Frau Regenfelder,
danke für Ihre Nachricht. Sie möchten Näheres über die Abschlussrechnung? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Sie zahlen einmalig 94,53 EUR, weil Ihr Vertrag vorzeitig gekündigt wurde. Am 21.10.2009 wurden Sie von freenet über die Berechnung von Schadenersatz informiert. Bitte verstehen Sie daher, dass die Gebühr jetzt berechnet wurde.
Wir freuen uns, wenn Ihre Frage damit beantwortet ist.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG
Die Reaktion ist erst einmal O.K. Schadensersatz wurde angekündigt und wird nun auch abgebucht. Ich kann an dieser Stelle nicht nachvollziehen in wie weit hierauf in der Kündigungsbestätigung oder im Kündigungsschreiben eingegangen wurde.
Frau Regenfelder legt jedoch erneuten Einspruch ein:
Sehr geehrtes 1&1-Team,
ich finde nur die Art und Weise unmöglich. Sie buchen einfach ab!!! Ich befinde mich schon seit September in Österreich und Ende Dezember haben Sie mir nach mehrfachem Briefwechsel die Kündigung (ohne Schadensersatzansprüche) gewährt. Nun 2 Monate später, buchen Sie einfach ab!
Sie nehmen Geld für eine Leistung, die Sie nicht mehr erfüllen und im Ausland auch nicht erfüllen können. Ich habe Ihnen in meinem Brief vom 1.12.2009 mitgeteilt, dass man einen Vertrag nach §314 jederzeit aus einem wichtigen Grund kündigen kann. Ein Auslandsumzug ist ein wichtiger Grund!!
Ich bitte Sie mir nochmals mir diesbezüglich entgegen zu kommen, da ich ansonsten die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben werde. Ich habe der 1&1 niemals einen Abbuchungsauftrag erteilt und Sie dürfen nicht einfach von meinem Konto abbuchen.
MfG,
S. Regenfelder
Spätestens jetzt, wäre das 1und1 Team bei mir nicht mehr sehr geehrt… Auch wenn die Sachbearbeiter wahrscheinlich am wenigsten dafür können und auch nur ihren Job erledigen, sollte man hier bereits wesentlich energischer reagieren. Auf den zuvor angedrohten Anwalt sollten Taten folgen und nicht nur erneute Drohungen.
Was nun folgt gleicht eher einem Kindergeplänkel: Ich habe Recht! Nein ich habe Recht! Nein, ich will aber Recht haben…
Sehr geehrte Frau Regenfelder,
danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu antworten.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurden Sie von freenet mit der Kündigungsbestätigung auf die Berechnung aufmerksam gemacht. Ein Umzug stellt keinen Sonderkündigungsgrund dar.
Die Berechnung sehen wir als korrekt an.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG
Nun ja, ein Umzug ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsgrund. Das stimmt. Allerdings ist ein Umzug ins Ausland einer dieser Gründe, da hier die Leistungen des DSL Anbieters definitiv nicht weiter in Anspruch genommen werden können.
So sieht das auch Frau Regenfelder:
…Umzug ist nicht gleich Umzug.
Wenn Sie mich in Österreich genauso beliefern können, schliesse ich gerne erneut bei Ihnen ab!!!
Man wird von Ihrer Gesellschaft einfach in den Aussagen ignoriert!
Sehr traurig…
Viel Erfolg mit dieser Kundenpolitik, denn pos. Werbung kann man ja dann für Ihr Unternehmen dann nicht mehr machen.
MfG,
S. Regenfelder
1und1 beruft sich dagegen nur darauf, dass der Schadensersatzanspruch bereits kommuniziert wurde und das so ja jetzt auch richtig sei. Getreu dem Motto: Ich habe gesagt, dass ich die Bank überfalle, also ist das auch O.K. so!
Sehr geehrte Frau Regenfelder,
danke für Ihre E-Mail. Es tut uns leid, dass Sie verärgert sind.
Gerne informieren wir Sie noch einmal, dass die freenet Breitband GmbH Sie am 21.10.2009 darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine vorzeitige Kündigung zu Schadensersatzansprüchen berechtigt.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass ein Umzug in Ihrem Verantwortungsbereich liegt. Sie haben sich mit Abschluss des Vertrages mit der Vertragslaufzeit einverstanden erklärt.
Wir bedauern, Ihnen keine andere Lösung anbieten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG
Jop. Eine vorzeitige Kündigung berechtigt zu Schadensersatzansprüchen. Das ist auch richtig so. Blaulicht und Martinshorn berechtigen auch das Überfahren einer Kreuzung trotz roter Ampel. Dennoch muss ich vorher schauen ob ich mit Gegenverkehr zu rechnen habe. Was ich sagen möchte: manchmal macht es auch Sinn sich den Sachverhalt genau anzuschauen und nicht nur nach Schema F zu arbeiten!
Das ist der Knaller: Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass ein Umzug in Ihrem Verantwortungsbereich liegt. Sie haben sich mit Abschluss des Vertrages mit der Vertragslaufzeit einverstanden erklärt.
Herzlichen Dank an alle, die es bis hierhin durchgehalten haben…
Hallo Herr Dommermuth,
Hallo Herr Davis,
können Sie mir versichern, dass Sie heute bereits mit 100%iger Sicherheit wissen, wo Sie in den nächsten zwei Jahren leben werden? Können Sie es definitiv ausschließen, das familiäre oder berufliche Gründe Sie dazu veranlassen umzuziehen? Ich denke niemand kann dies für die nächsten zwei Jahre voraussagen. Zwei Jahre sind zwar ein relativ überschauberer Zeitraum, dennoch lassen sich manche Ereignisse einfach nicht planen.
Nun behaupten Sie, dass ein Umzug im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Ja, so ist das mit Sicherheit. Doch wir erinnern uns daran dass dies niemand für zwei Jahre im Voraus planen kann.
Ich werde bei meinem nächsten Vorstellungsgespräch direkt mögliche Auslandstätigkeiten ablehnen, da ich ja gefälligst meine Vertragspflichten meines DSL-Anbieters erfüllen muss. Lassen Sie sich das noch dreimal durch Ihre Gehirnwindungen gehen… Klingt wirklich plausibel!
Was halten Sie davon, weniger Geld in Werbekampagnen und dafür mehr in Schulungen und Kulanzregelungen bzw. Gutschriften zu investieren? Dann ist nämlich jeder Ihrer Mitarbeiter plötzlich Leiter für Kundenzufriedenheit und die entstehende Mund zu Mund Propaganda sorgt fast automatisch für zufriedene Neukunden! Denken Sie mal drüber nach…
In Ihren AGBs schreiben Sie unter Punkt 2.6:
Von 1&1 zur Verfügung gestellte kostenlose Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. 1&1 kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.
Demnach ist es auch kein Vertragsbestandteil, dass Frau Regenfelder höchstens noch die Inklusivleistung einer Domain und dem dazugehörigen Webspace in Anspruch nehmen könnte. Ebenfalls ist auszuschließen, dass Frau Regenfelder Ihre Leistungen, also den DSL Anschluss, in Österreicheich in Anspruch nehmen kann.
Hieraus ergibt sich sehr wohl ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung.
Frau Regenfelder wird Sie in dieser Angelegenheit in den kommenden Tagen erneut kontaktieren und Ihnen ihre Kundennummer und Vertragsdaten mitteilen. Es wäre ein Leichtes den zu viel bezahlten Betrag i.H.v. ca. 94 € der Kundin wieder gut zu schreiben und so einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich Kundenzufriedenheit, zu gehen.
Ich hoffe Sie treffen eine richtige Entscheidung und freue mich auf Ihre Stellungnahme und Ihre Antwort ob Sie -Herr Dommermuth / Herr d’Avis- vorhersagen können wo Sie künftig wohnen werden.