Feb
8
Diesen Artikel schreibe ich nur, weil ich endlich das Vorurteil aus der Welt schaffen möchte, dass man im Einzelhandel ein gesetzlich eingeräumtes Rückgabe- bzw. Umtauschrecht hat. Dem ist definitiv nicht so!
Wenn dir ein Einzelhändler das kürzlich von dir gekaufte Produkt umtauscht, oder dir sogar das Geld zurück erstattet, so geschieht dies nur aus Kulanz.
Laut §437 BGB hat der Käufer verschieden abgestufte Rechte, wenn der Verkäufer eine fehlerhafte Ware geliefert hat.
Von diesen Rechten des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache strikt zu unterscheiden sind jedoch folgende freiwillige Sonderrechte: In dem Bestreben, dauerhafte und zufriedene Kunden zu gewinnen, räumen Einzelhändler ihren Kunden vielfach – trotz Lieferung absolut einwandfreier Ware – die Sonderrechte der Warenrückgabe und des Umtausches ein. Hierbei handelt es sich also nicht um ein gesetzliches Rückgabe- bzw. Umtauschrecht. Der Käufer kann somit die gekaufte Ware nicht ohne weiteres zurückgeben, wenn ihm der gekaufte Gegenstand nachträglich nicht mehr gefällt oder er den Preis plötzlich für zu hoch erachtet.
Ich weiß nicht warum sich der Gedanken so in den Köpfen eingebrannt hat, dass man einwandfreie Ware so ohne weiteres einfach umtauschen kann?! Wie oft muss ich mir anhören: “Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet mir das Geld zurück zu geben!” Nö! Muss ich eben nicht… Mache ich im Einzelfall aber gerne (sofern denn möglich).
Anders sieht es da aus, wenn man etwas telefonisch oder im Internet bestellt. Hier greift das Fernabsatzgesetz. Dort wird einem ein vierzehntägiges Rückgaberecht eingeräumt.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Handy beispielsweise nach 3 Wochen schon defekt ist. Ähnliches kann einem aber auch bei einem Auto passieren. Hier ist es auch selbstverständlich, dass das Auto in die Werkstatt muss. Warum sollte man also ein Handy umtauschen?!
Verschiedene Hersteller gewähren binnen einer bestimmten Frist den direkten Umtausch der mangelhaften Ware. Bei einem Defekt beispielsweise innerhalb der ersten 2 Tage handelt es sich um einen so genannten DOA (dead on arrival, zu deutsch: Tod bei Ankunft
oder Neudefekt). Deshalb ist es wichtig einen Fehler an der Ware so schnell wie möglich, am besten in dem Laden wo der Artikel gekauft wurde, zu melden.
Ist diese Frist überschritten, so ist davon auszugehen, dass die Ware beim verkauf einwandfrei funktionierte und es sich um einen nachträglich aufgetretenen Defekt handelt. Hier hat der Händler nun das Recht der Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung des gleichen Fehlers zum wiederholten male scheitern, so besteht das Recht zur Wandlung.
Welche Erfahrungen habt Ihr mit Rückgaben gemacht? Welche Unternehmen sind besonders kulant und welche stellen sich häufig quer?



